EXA Computing GmbH

GENERAL TERMS AND CONDITIONS



Gültig ab 13.09.2020

A. Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") gelten für Bestellungen von exatrek-Produkten über den Onlineshop https://www.exatrek.de/shop oder andere von der EXA Computing GmbH selbst betriebenen Onlineshops (z. B. auf https://www.amazon.de) und für die Nutzung der Android-App (nachstehend "exatrek App“) und der Nutzung der App als Webversion (nachstehend "WEBAPP“).

2. "Nutzer" meint nachstehend jeden Verwender von exatrek. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine natürliche oder juristische Person handelt sowie unabhängig von ihrer Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des §13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

3. Vertragspartner des Nutzers ist die EXA Computing GmbH, Münsterstr. 5, 59065Hamm, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamm, HRB 9188. Sie erreichen uns auch unter: info@exatrek.de sowie telefonisch unter +49 2381 8765596.

4. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus dem mit der EXA Computing GmbH geschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der EXA Computing GmbH übertragen.

5. Bestellt der Nutzer weitere exatrek Produkte und/oder Dienstleistungen, so gelten diese AGB auch für die Folgebestellung sofern nichts anderes mit dem Nutzer vereinbart wurde.

6. Änderungen dieser AGB können durch Angebot der EXA Computing GmbH und Annahme des Nutzers nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vereinbart werden soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Nutzers verschoben wird. Das Angebot der EXA Computing GmbH erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen in Textform(Änderungsmitteilung). Schweigt der Nutzer auf das Angebot der EXA Computing GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar mit der die Änderungen wirksam werden. Der Nutzer wird auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Nutzerfristgerecht, so gelten die bisherigen AGB fort. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung in Textform.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
‍1. Gegenstand von exatrek
1.1. Gegenstand von exatrek
1.1.1 exatrek ist ein System für die Erfassung und Auswertung von Maschinendaten zum Zweck des Flottenmanagements und der automatischen
1.1.2. Das exatrek System der EXA Computing GmbH besteht aus Hardware zur Datenerfassung auf mobilen Arbeitsmaschinen (nachstehend "Hardware")und der exatrek App, verfügbar für Android, und als Webversion(http://app.exatrek.com), nachstehend "Software". Hardware und Software gemeinsam auch "exatrek System".
1.1.1.2. Die Hardware besteht wird an die Datenschnittstellen von Maschinenangeschlossen und ermöglicht die Datenerfassung nach verschiedenen Standards(ISO11783, J1939, OBD, u.v.m.)
1.1.1.3. Zur Nutzung der exatrek Hardware ist ein Nutzer-Account erforderlich, den der Nutzer unter der ihm individuell mitgeteilten Website erstellt, sofern nicht ein solcher durch die EXA Computing GmbH für den Nutzer erstellt wurde. Die exatrek App lädt der Nutzer in dem entsprechenden "App-Store" oder „Play-Store“ für iOS oder Android selbstständig auf sein Endgerät herunter oder kann alternativ die Webversionen WEBAPP nutzen.
1.1.3. Der Nutzer erhält etwaige Softwareupdates einschließlich der Firmware der Hardware, die gegebenenfalls zum ordnungsgemäßen Betrieb der Softwareerforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Hardware ausschließlich mit der von der EXA Computing GmbH zur Verfügung gestellten Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der überlassenen Hardware dürfen ausschließlich von der EXA Computing GmbH durchgeführt werden. Die EXA Computing GmbH ist berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf der Hardware durchzuführen.

1.2. Gegenstand von exatrek WEBAPP
exatrek WEBAPP ist eine webbasierte Software (https://app.exatrek.de) zur digitalen Maschinenadministration. exatrek WEBAPP baut dabei auf dem exatrek System auf. Maschinen, Anbaugeräte und Fahrer können selbstständig angelegt und aktualisiert werden. exatrek WEBAPP wird laufend erweitert und umfasst neben der reinen Maschinendokumentation auch weitere Funktionalitäten rund um die Themen Lokalisierung, Kostenoptimierung und Dokumentation. Für exatrek WEBAPP wird keine andere Hardware als für die exatrek App benötigt.

2. Vertragsschluss und Anlegung eines Nutzer-Accounts
2.1. Ein Nutzer-Account zur Verwendung der exatrek Software kann unabhängig von dem Erwerb der Hardware unter der ihm individuell mitgeteilten Website erstellt werden, sofern nicht ein solcher durch die EXA Computing GmbH für den Nutzererstellt wurde.

2.2. Zur Nutzung von exatrek WEBAPP kann auf Anfrage ein Nutzer-Account mit Zugang zum Flottenmanagement auf http://app.exatrek.de durch die EXA Computing GmbH bereitgestellt werden. Für die Verwendung von exatrek WEBAPP oder APP können je nach Funktionsumfang zusätzliche Kosten anfallen.

2.3. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und der EXA Computing GmbH mit Zugang einer Bestellbestätigung oder Rechnung spätestens mit Bereitstellung der Leistung (Aktivierung des Betriebs-Accounts) durch die EXA Computing GmbH zustande. Die AGB können Sie jederzeit unter http://exatrek.de/agb einsehen.

2.4. Die EXA Computing GmbH wird das Vertragsangebot des Nutzers binnen fünf(5) Tagen annehmen oder ablehnen. Anderenfalls steht dem Nutzer ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt nicht, sofern der Nutzer sein Vertragsangebot an eine kürzere Frist geknüpft hat.

3. Lieferung und Produktverfügbarkeit
3.1. Der Versand der Hardware erfolgt per Post. Die EXA Computing GmbH trägt das Versandrisiko.

3.2. Die Software wird vom Nutzer direkt aus dem entsprechenden "App-Store" oder „Play-Store“ für iOS oder Android für sein jeweiliges mobiles Endgerät heruntergeladen.

3.3. Ist die vom Nutzer bestellte Hardware vorübergehend nicht verfügbar, teilt die EXA Computing GmbH dies umgehend mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vierzehn (14) Tagen steht dem Nutzer ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu.

4. Kosten
4.1. Für die Nutzung des exatrek Systems in der erweiterten Version ist der entgeltliche Erwerb einer Lizenz erforderlich. Die Lizenz kann für unterschiedliche Zeiträume erworben werden. Aktionsweise wird unterschiedlichen Personen und/oder Unternehmen eine kostenlose Testphase angeboten.
4.1.1. Kosten: Mit Erwerb der Lizenz erhält der Nutzer für einen beschränkten Zeitraum das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unter lizensierbare Recht zur Nutzung der Software. Die Gebühr für die Lizenz ist jeweils im Voraus zu entrichten. Es gilt der dem Nutzer in der Rechnung individuell mitgeteilte Gesamtbetrag. Die Rechnungsbeträge sind spätestens vierzehn (14) Werktage nach Zugang der Rechnung auf das angegebene Konto zuzahlen. Der Nutzer gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungserhalt bei der EXA Computing GmbH eingegangen sind. Wurde das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel gewählt, so informiert die EXA Computing GmbH den Nutzer spätestens zwei (2) Tage vor der Abbuchung über die Höhe und den Zeitpunkt des Einzugs (Verkürzung der Frist für Vorabinformation der SEPA-Lastschrift). Der Nutzer hat für eine ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu sorgen. Bankgebühren für vom Nutzer zu vertretende Rücklastschriften werden diesem berechnet.
4.1.2. Die Kosten für die erweiterte Version der App und damit auch der WEBAPP sind von der Laufzeit, der Anzahl der Lizenzen sowie dem jeweils gewählten Funktionsumfang abhängig.

4.2. Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist die EXA Computing GmbH berechtigt, den oder die Nutzer-Account(s) zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fallverpflichtet, die vereinbarten Kosten ungekürzt weiterzuzahlen.

4.3. Der Nutzer kann gegen Zahlungsansprüche der EXA Computing GmbH nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oderrechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

5. Gewährleistung und Garantie
5.1. Für exatrek gilt das Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB).

5.2. Reklamiert der Nutzer einen Fehler der Hardware, überprüft die EXA Computing GmbH die Funktionsfähigkeit. Ist die Hardware defekt, wird dem Nutzer Austauschhardware zugesandt. Der Nutzer ist verpflichtet, die defekte Hardware auf eigene Kosten unverzüglich an die EXA Computing GmbH (Münsterstr. 5, 59065Hamm) zurückzusenden. Ist die Hardware bei Einlieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Nutzers zurückzuführen, ist die EXA Computing GmbH berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Nutzer nach Aufwand in Rechnung zustellen. Die EXA Computing GmbH ist berechtigt, die dem Nutzer überlassene Hardware durch mindestens gleichwertige Hardware zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.

6. Installation und Haftung
6.1. Die Installation der Hardware erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Nutzers. Er muss eigenständig, vor Bestellung, mit dem Hersteller seiner Maschine klären, ob die Installation der Hardware die jeweilige Herstellergarantie und/oder -gewährleistung berührt.

6.2. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EXA Computing GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

6.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)haftet die EXA Computing GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.4. Die Einschränkungen gemäß vorstehender Punkte gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der EXA Computing GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bleiben unberührt.

6.6. Der Nutzer hat vor Bestellung einen Kompatibilitätscheck durchzuführen. Die EXA Computing GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht sämtliche Kompatibilitätsfragen bereits vor Bestellung geklärt werden können. Dies resultiert unter anderem aus der Vielzahl verschiedener Maschinen-Modelle, individueller Ausstattungen und Hersteller. Eine Gewähr für die Kompatibilität der Hardware kann die EXA Computing GmbH nur übernehmen, sofern ausdrücklich und schriftlich über die entsprechende Kompatibilität informiert wurde. Für Fehler und/oder Schäden die auf eine fehlende Gebrauchstauglichkeit zurückzuführen sind, übernimmt die EXA Computing GmbH keine Haftung.

6.7. Der Nutzer wird darauf hinwirken, umgehend nach Erhalt der Hardware einen Kompatibilitätscheck mit seiner Maschine sowie einen Test der Funktionsfähigkeit der exatrek App durchzuführen und die EXA Computing GmbH auf etwaige, für ihn erkennbare, Fehler und/oder Fehlfunktionen unverzüglich hinweisen.

6.8. Die EXA Computing GmbH behält sich vor, den Zugriff auf die Software und die uneingeschränkte Nutzung der Hardware zu unterbrechen, solange und soweit dies aus zwingenden Gründen bspw. bei notwendigen Wartungsarbeiten an Servern oder Programmen bzw. der notwendigen Infrastruktur, bei unbefugten Angriffen auf Daten oder Rechner, zur Beseitigung unvorhergesehener Sicherheitslücken oder sonstiger schwerwiegender Störungen erforderlich ist. Diese kurzzeitigen Einschränkungen begründen keine Haftung oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers.

6.9. Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Nutzers stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn er erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die Erscheinung, hinter der er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

6.10. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer(Nutzer) die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer (EXA Computing GmbH) unverzüglich Anzeige zu machen (§ 377 HGB).

7. Widerrufsbelehrung
Der Nutzer hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von dreißig (30)Tagen zu widerrufen.

WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen dreißig Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt dreißig Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EXA Computing GmbH, Münsterstr. 5, 59065 Hamm, E-Mail: info@exatrek.de,Telefonnummer: +49 2381 8765596.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tagzurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An EXA Computing GmbH
Münsterstraße 5
59065 Hamm
info@exatrek.de

WIDERRUF
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum (*):

Unzutreffendes streichen.

C. Allgemeine Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Sitz von der EXA Computing GmbH. 

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